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   BayObLG, 17.11.1999 - 3Z BR 248/99   

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https://dejure.org/1999,7049
BayObLG, 17.11.1999 - 3Z BR 248/99 (https://dejure.org/1999,7049)
BayObLG, Entscheidung vom 17.11.1999 - 3Z BR 248/99 (https://dejure.org/1999,7049)
BayObLG, Entscheidung vom 17. November 1999 - 3Z BR 248/99 (https://dejure.org/1999,7049)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Maßgeblicher Zeitpunkt der Feststellung der Mittellosigkeit bei Abrechnung einer später aufgehobenen Betreuung; Frist zum Verlangen der Vergütung aus dem Vermögen des Betreuten und nur für den Fall der Mittellosigkeit aus der Staatskasse

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Vergütung, maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Mittellosigkeit, Fristwahrung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 1836d; ZSEG § 15 Abs. 2
    Zeitpunkt der Feststellung der Mittellosigkeit des Betreuten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 558
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (4)

  • BayObLG, 23.11.1995 - 3Z BR 296/95

    Anspruch des Berufsbetreuers auf Vergütung

    Auszug aus BayObLG, 17.11.1999 - 3Z BR 248/99
    b) In seiner Hilfsbegründung stellt das Landgericht zunächst zutreffend darauf ab, daß für die Frage der Mittellosigkeit der Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung maßgebend ist (BayObLGZ 1995, 395; BayObLG BtPrax 1996, 29 ; OLG Köln NJWE-FER 1998, 251 ).
  • BayObLG, 09.11.1995 - 3Z BR 223/95

    Zeitpunkt zur Feststellung der Mittellosigkeit

    Auszug aus BayObLG, 17.11.1999 - 3Z BR 248/99
    b) In seiner Hilfsbegründung stellt das Landgericht zunächst zutreffend darauf ab, daß für die Frage der Mittellosigkeit der Zeitpunkt der Beschwerdeentscheidung maßgebend ist (BayObLGZ 1995, 395; BayObLG BtPrax 1996, 29 ; OLG Köln NJWE-FER 1998, 251 ).
  • BayObLG, 22.06.1995 - 3Z BR 66/95

    Ersatz von Aufwendungen eines Betreuers eines vermögenden Betreuten

    Auszug aus BayObLG, 17.11.1999 - 3Z BR 248/99
    Das Amtsgericht hat zwar Vergütung und Aufwendungsersatz - letzteres rechtsfehlerhaft (vgl. BayObLG FamRZ 1995, 1375 ) - aus dem Vermögen des Betroffenen bewilligt.
  • BayObLG, 17.05.1990 - BReg. 3 Z 22/90
    Auszug aus BayObLG, 17.11.1999 - 3Z BR 248/99
    Der Antrag (rechtlich: Anregung, vgl. BayObLGZ 1990, 130/132) auf Bewilligung der Vergütung aus dem Vermögen des Betroffenen schloß den Antrag auf Festsetzung der Vergütung aus der Staatskasse nicht aus.
  • OLG Hamm, 25.01.2007 - 15 W 309/06

    Verwirkung des Vergütungsanspruchs beim Anspruchsübergang nach § 1836e BGB

    Ob die, ersichtlich auf das von dem Beteiligten zu 2) mit Schriftsatz vom 13.2.2006 übersandte Vermögensverzeichnis zum gleichen Stichtag gestützte Feststellung des Landgerichts, die Betroffene verfüge über ein Vermögen von mehr als 14.000,-- Euro, verfahrensfehlerfrei getroffen ist, ist zweifelhaft, da für die Beurteilung der Mittellosigkeit auf den Zeitpunkt der Festsetzungsentscheidung bzw. der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz abzustellen ist (vgl. BayObLG, FamRZ 2000, 558) und der Vermögensstand nach Mitteilung des Amtsgerichts vom 27.10.2006 zum Stichtag 31.7.2006 nur noch 8.416,42 Euro betrug.
  • BayObLG, 05.02.2002 - 3Z BR 325/01

    Vergütung des Betreuers bei Mittelosigkeit - maßgebender Zeitpunkt -

    bb) Die Frage der Mittellosigkeit ist für den gesamten Abrechnungszeitraum einheitlich (vgl. OLG Frankfurt a. Main FamRZ 2001, 1098) und grundsätzlich gemäß den zum Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz geltenden materiell-rechtlichen Bestimmungen (vgl. LG Koblenz BtPrax 1999, 113; HK-BUR/Deinert § 1836d BGB Rn. 1; Jürgens BtPrax 1999, 99) und den zu diesem Zeitpunkt gegebenen Einkommens- und Vermögensverhältnissen (vgl. BayObLGZ 1995, 395/396; BayObLG FamRZ 2000, 558/559; OLG-Frankfurt a. Main FamRZ 2001, 1098; KG FamRZ 1998, 188/189) zu beurteilen.
  • OLG München, 21.03.2007 - 33 Wx 13/07

    Betreuervergütung bei Mittellosigkeit des Betroffenen

    b) Die Frage der Mittellosigkeit ist nach der zu § 1836d BGB entwickelten Rechtsprechung für den gesamten Abrechnungszeitraum einheitlich zu beurteilen (vgl. OLG Frankfurt FamRZ 2001, 1098), wobei grundsätzlich die zum Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz geltenden materiellrechtlichen Bestimmungen zugrunde zu legen sind (vgl. LG Koblenz BtPrax 1999, 113; HK-BUR/Deinert § 1836d BGB Rn. 1; Jürgens BtPrax 1999, 99) sowie die zu diesem Zeitpunkt gegebenen Einkommens- und Vermögensverhältnisse (vgl. BGH NJW 1980, 891/892; BayObLGZ 1995, 395/396; BayObLG FamRZ 2000, 558/559 und FamRZ 2002, 1289; OLG Frankfurt aaO; KG FamRZ 1998, 188 /189).
  • OLG München, 14.12.2005 - 33 Wx 122/05

    Schonvermögen bei Eingliederungshilfe in Behindertenwerkstatt - Abwicklung von

    Für die Bestimmung des tatsächlich vorhandenen einzusetzenden Vermögens ist zwar - wie vom Landgericht angenommen - der Zeitpunkt der Entscheidung über den Regress maßgeblich (vgl. BayObLG BtPrax 2000, 82/83; MünchKomm/Wagenitz BGB 4. Aufl. § 1836a Rn. 11).
  • OLG Zweibrücken, 06.06.2005 - 3 W 78/05

    Betreuervergütung aus der Staatskasse: Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung

    Danach tritt die Beschwerdekammer entsprechend dem sich aus § 23 FGG ergebenden Grundsatz in den Grenzen des Rechtsmittels vollständig an die Stelle der ersten Instanz, weshalb auf die Vermögenslage des Betreuten zum Zeitpunkt der letzten Tatsacheninstanz abzustellen ist (vgl. Senat, etwa Beschlüsse vom 13. März 1998 - 3 W 45/98 - und Bt-PRAX 1999, 32 ff sowie vom 24. Januar 2002 - 3 W 5/02 - und vom 28. August 2002 - 3 W 172/02 - BayObLG FamRZ 2000, 558; BayObLG FGPrax 2002, 73 f; vgl. OLG Hamm RPfleger 2002, 314 f; OLG Frankfurt FGPrax 2001, 116 f; HUK-BUR/Deinert, Stand Mai 2005 § 1836 d Seite 3).
  • OLG Köln, 13.09.2000 - 16 Wx 97/00

    Schonbetrag für den mittellosen Betreuten

    Grundsätzlich ist diese Verfahrensweise nicht korrekt, weil für die Frage der Mittellosigkeit der Betroffenen auf den Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz abzustellen ist (BayObLG FamRZ 2000, 558).
  • LG Saarbrücken, 09.10.2009 - 5 T 611/08

    Tod eines Betroffenen als Hindernis für die Festsetzung der Vergütung sowie der

    Für die Prüfung der Mittellosigkeit des Betroffenen kommt es nach ständiger Rechtsprechung der Kammer (vgl. die Beschlüsse vom 13.05.2002 - Az.: 5 T 58/02 ; vom 02.01.2003 - Az.: 5 T 600/02- und vom 11.01.2008 - Az.: 5 T 678/06 -) stets auf den Zeitpunkt der Entscheidung der letzten Tatsacheninstanz an (so auch die allgemeine Meinung: BayObLG, FamRZ 2000, 558 ; FamRZ 1996, 372 ; KG, NJW-RR 1998, 436 [KG Berlin 08.07.1997 - 1 W 7404/95] ; Klein/Pammler, [...] PK-BGB, § 1836 d BGB Rdnr. 14); die früheren wirtschaftlichen Verhältnisse sind daher grundsätzlich, auch bei Abrechnung zurückliegender Zeiten, ohne Bedeutung.
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